Prof. Dr.- Ing.
Albert Ott
Überlichtgeschwindigkeit bei der
Signalübertragung ?
In den Medien wird auf meist spektakuläre Weise über
ein Mikrowellenexperiment berichtet, welches die Möglichkeit der
Signalübertragung mit Überlichtgeschwindigkeit beweisen soll. Dabei wird
zunächst ein Meßaufbau gezeigt, mit dem eine Messung der (dort nicht genau
definierten) Übertragungsgeschwindigkeit durchgeführt wird; als Meßergebnis
wird eine Geschwindigkeit höher als Lichtgeschwindigkeit festgestellt.
Das Meßobjekt, eine aus Hohlleitern gebildete
Übertragungsstrecke, wird anschließend zur Signalübertragung einer
Mozart-Symphonie verwendet, was die Übertragungsmöglichkeit mit Überlichtgeschwindigkeit beweisen soll.
Daran wird die kühne Behauptung geknüpft, die spezielle Relativitätstheorie,
eine der Fundamental-theorien der Physik, sei nicht mehr gültig. Daß diese
Beweiskette nicht nur nicht schlüssig, sondern falsch ist, soll die folgende
kurze Analyse zeigen.
Die Überlichtgeschwindigkeit wird für eine Anordnung
behauptet, welche im Prinzip aus drei Hohlleitern besteht, die in Kette
geschaltet sind. Dabei haben die Hohlleiter 1 und 3 gleiche
Querschnittsabmessungen a, der mittlere Hohlleiter 2 hat zumindest in einer der
beiden Querrichtungen eine geringere Abmessung.
Bild 1: Kettenschaltung dreier Hohlleiter
unterschiedlicher Abmessungen
Um die in den Medien wiederholt vorgetragene
Behauptung zu diskutieren, sollen nachstehend die in einer Hohlleiterstrecke
meßbaren und für eine Übertragung nutzbaren Geschwindigkeiten verdeutlicht und
in Zusammenhang mit den Behauptungen gebracht werden. Dazu wird zunächst ein
einzelnes Hohlleiterstück gemäß Bild 2 betrachtet.
Bild 2 : Hohlleiter mit den für die Signallaufzeit
relevanten Abmessungen
Aus den Maxwell-Feldgleichungen, auf denen die
gesamte Elektrotechnik aller Frequenzbereiche beruht, folgt, daß die einfache Gleichung
für die Feldamplitude A (A kann dabei für die elektrische oder die magnetische
Feldstärke stehen) in einem Hohlleiter lautet
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(1) |
Das Fortpflanzungsmaß g im Hohlleiter lautet dabei
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(2) |
Dabei bedeuten
x Laufstrecke der Welle im
Hohlleiter
a Länge der größeren Seite
des Hohlleiterquerschnitts
g = a + j b Fortpflanzungsmaß der Welle
a Dämpfungsmaß der Welle
b Phasenmaß der Welle
f Frequenz
c Lichtgeschwindigkeit im
freien Raum
l = c / f Wellenlänge
im freien Raum
Die Gleichung beschränkt sich auf den Grundwellenmode
des Hohlleiters (H10 – Welle), was für die Erläuterung des hier
betrachteten Sachverhaltes ausreicht.
Es ist eine der Besonderheiten der Wellenfortpflanzung
im Hohlleiter, daß das Fortpflanzungsmaß g im
Gegensatz zu der des freien Raumes nicht nur von der Frequenz f , sondern auch von der Abmessung a des
Hohlleiters abhängt. Dies hat die Konsequenz, daß g sowohl rein reell als auch rein
imaginär sein kann; ein komplexes Fortpflanzungsmaß, bei der also Realteil und
Imaginärteil gleichzeitig vorhanden wären, kommt unter den hier betrachteten
Voraussetzungen nicht vor. Man
unterscheidet daher
(3) |
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Term unter Wurzel in (2) ist positiv |
Term unter Wurzel in (2) ist negativ |
g ist rein reell |
g ist rein imaginär |
die sich nach (5) ergebenden Geschwindigkeiten sind
nachstehend eingefügt |
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Wie ein Blick auf Gleichung (1) zeigt, bedeutet ein
reelles g ,
daß die Wellenamplitude in Fortpflanzungs-richtung wegen der e-Funktion
abnimmt, jedoch keine Phasenverschiebung erfährt; im Gegenzug bedeutet ein
imaginäres g
, daß die Welle nicht gedämpft wird,
jedoch mit zunehmender Laufstrecke x eine Phasennacheilung erfährt. Welcher der
beiden Fälle vorliegt, entscheidet bei gegebener Frequenz (und bei dem jeweils
betrachteten Wellenmode) allein die Abmessung a des Hohlleiters.
Es existiert für jede vorgebene Frequenz und damit
Wellenlänge eine Grenzabmessung ag, deren Unterschreitung eine
Wellenausbreitung im Hohlleiter nicht mehr zuläßt. Die Gleichheit beider Terme
unter der Wurzel in (2) liefert dafür
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Die letzte Zeile obiger Tabelle zeigt die jeweilige
Zuordnung der Abmessung a zu dieser Grenzabmessung.
Nun läßt sich bereits die Wellengeschwindigkeit und
daraus dann die Wellenlaufzeit bestimmen. Die Signaltheorie unterscheidet zwei hier relevante Geschwindigkeiten: die Phasenge-schwindigkeit
vp und die Gruppengeschwindigkeit vg. Wie schon im Namen
ausgedrückt, ist die Phasengeschwindigkeit diejenige Geschwindigkeit, mit der
sich eine bestimmte Phase im Raum ausbreitet; sie kann in der Praxis auch
relativ leicht in allen Frequenzbereichen gemessen werden, mit ihr läßt sich
jedoch keine Information übertragen. Eine Informationsübertragung ist nur mit
der Gruppengeschwindigkeit vg möglich. Die Signaltheorie berechnet
beide Geschwindigkeiten aus den Gleichungen
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(5) |
Die sich daraus für den Hohlleiter ergebenden
Geschwindigkeiten sind in obiger Tabelle mit eingetragen.
Das Diagramm Bild 3 zeigt die beiden
Geschwindigkeiten in normierter Form. Bedeutsam
ist, daß bei einer Hohlleiterabmessung a, die sich der Grenze ag
nähert, die Phasengeschwindigkeit gegen Unendlich geht, während die
Gruppengeschwindigkeit zu Null wird.
Bild 3: norm. Phasen- und Gruppengeschwindigkeit im
Hohlleiter als Funktion der Abmessung a
Nun zur Berechnung der effektiven
Wellengeschwindigkeit beim Durchlaufen der gesamten Kettenschaltung, wobei die
Rechnung für die Phasen- und die Gruppengeschwindigkeit sinngemäß gilt. Man
bildet die Teillaufzeiten t1 bis t3 aus den Teillängen
und den für die Teilhohlleiter gemäß ihrer Abmessungen geltenden
Teilgeschwindigkeiten, addiert die Zeiten zur Gesamtlaufzeit und bildet den
Quotienten aus Gesamtlänge und Gesamtlaufzeit. Das ergibt die effektive
Geschwindigkeit
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(6) |
Jetzt sind gemäß Tabelle (3) zwei Fälle zu
unterscheiden: Imaginäres g (rechte Spalte) mit a > ag
und reelles g mit a < ag (linke Spalte der Tabelle).
Fortpflanzungsmaß g der
Welle ist rein imaginär :
Ein Blick auf die Gleichung zeigt, daß die effektive
Gruppengeschwindigkeit stets unter der Lichtge-schwindigkeit, die effektive
Phasengeschwindigkeit stets über der Lichtgeschwindigkeit liegt. Daß die
effektive Phasengeschwindigkeit in der Gesamtstrecke je nach den gewählten
Abmessungen deutlich höher als die Lichtgeschwindigkeit sein kann, zeigt
folgende einfache Grenzüberlegung: Nimmt man an, die Abmessung a2
liege nur wenig über der Grenzabmessung ag, dann geht vp2 gegen
Unendlich. Nimmt man weiter an, die Abmessungen a1 und a3 seien
deutlich größer als ag, so gehen vp1 und vp3
gegen die Lichtgeschwindigkeit c. Dies führt dann auf die Gleichung
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welche zeigt, daß man durch Wahl der Längen l1
bis l3 nahezu jede beliebige effektive Phasengeschwindigkeit einstellen
kann, während die Gruppengeschwindigkeit stets unter der Lichtgeschwindigkeit
bleibt.
Da das Dämpfungsmaß a
hier stets Null ist, bleibt die Wellenamplitude beim Durchlaufen der Anordnung
ungedämpft erhalten.
Fortpflanzungsmaß g der
Welle ist rein reell :
Es handelt sich hier nicht um eine Wellenausbreitung,
sondern um eine Feldausbreitung; vp2 und vg2 im
Teilhohlleiter 2 gehen gegen Unendlich. Damit ergibt sich für die Phasen- und
Gruppengeschwindigkeit durch die Gesamtanordnung
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(8) |
Beide Geschwindigkeiten liegen über der
Lichtgeschwindigkeit. Liegt hier nun ein Verstoß gegen die Relativitätstheorie
vor ? Nein, wie ein Blick auf die Gleichung (1) zeigt. Da jetzt das
Dämpfungsmaß a
vorhanden ist, sind die Feldamplituden
in x – Richtung stark gedämpft, bei
realisierbaren Anordnungen und sinnvoll gewählten Parametern der Hohlleitern in der
Größenordnung von 60 dB / 10 cm. Über einen Mode mit solchen
Ausbreitungseigenschaften macht die Relativitätstheorie keine Aussage. Dies ist
verständlich, wenn man sich die Ausgangssituation, die zur Entwicklung dieser
Theorie geführt hat, vergegenwärtigt. Die damalige Thematik war die
Elektrodynamik schnell bewegter Systeme. Dies bedeutet die Zurücklegung großer
Strecken in kurzer Zeit, deren Überbrückung eben nur mit ungedämpften Wellen
gelingt, jedenfalls nicht mit Wellen, deren Amplitude schon nach wenigen cm
Laufstrecke auf ein Tausendstel der Anfangsamplitude abgefallen ist. Dies war
nie und ist auch jetzt nicht Gegenstand der speziellen Relativitätstheorie.
Nun
zur Anwendung der Ergebnisse auf die in den Medien vorgetragenen Behauptungen,
die sich in zwei Teile gliedern.
Medien-Behauptung
1: Die Wellengeschwindigkeit durch
eine Anordnung gemäß
Bild 1 ist größer als die Lichtgeschwindigkeit
Medien-Behauptung 2: Weil die Behauptung 1 durch Messungen als richtig nachgewiesen werden konnte, läuft auch ein Signal (übertragene Mozart-Symphonie) mit Uberlichtgeschwindigkeit durch die Anordnung
Die
Kritik dieser Behauptungen lautet :
Behauptung 1 ist richtig, wenn man, was allerdings
bei den Vorführungen nicht explizit gesagt wird, unter Wellengeschwindigkeit
ungedämpfter Wellen die Phasengeschwindigkeit versteht, wie die obigen
Gleichungen ja zeigen. Die Messung der Phasengeschwindigkeit ist in allen
Frequenzbereichen möglich, insbesondere auch im hier disktuierten
Mikrowellenbereich, da Phasenwinkelmessungen mit hoher Genauigkeit bei
überschaubarem Geräteaufwand möglich sind. Die Messung läuft stets darauf
hinaus, daß zwei gleichfrequente, phasenstarr verbundene Wellen durch die
Teststrecke und durch eine Referenzstrecke geschickt werden und daß man am Ende
der Laufstrecken eine Phasendifferenzmessung durchführt. Als Referenzstrecke
hat in diesem Zusammenhang auch eine Übertragungsstrecke für möglicherweise
verwandte Triggersignale zu gelten. Aus der Phasenmessung läßt sich, wie oben
ausgeführt, die Phasengeschwindigkeit berechnen. Sehr spektakulär lassen sich
auch Änderungen der Laufzeit und Laufgeschwindigkeit (= Phasengeschwindigkeit)
zeigen, wenn man in der Teststrecke eine Veränderung vornimmt, in der
Referenzstrecke dagegen alles beläßt. Wenn man es besonders deutlich machen
will, dann zeigt man die Referenzstrecke gar nicht und erwähnt auch nicht, daß
eine solche als Voraussetzung für die Phasenmessung überhaupt existiert. So
kann man sich auch die Erläuterung sparen, daß man eine Phasengeschwindigkeit
mißt.
Die Behauptung 1 ist auch richtig für die Ausbreitung
in einer Anordnung, welche Hohlleiter-strecken mit der Abmessung a < ag enthält; jedoch wäre hier"
unbedingt hinzuzufügen, daß damit untrennbar eine Amplitudendämpfung verbunden
ist.
Fazit zu Behauptung 1: Überlichtgeschwindigkeit bei
Phasengeschwindigkeiten ist möglich; sie widerspricht nicht der Theorie, sie
wird von dieser für bestimmte Anordnungen, wie hier den Hohlleiter, sogar
gefordert und beschrieben. Überlichtgeschwindigkeit bei
Gruppen-geschwindigkeiten ist zwingend mit starker Amplituden-dämpfung
verknüpft, welche die Ausbreitung auf kurze Strecken begrenzt.
Nun zur Behauptung 2. Sie wird in den Medien an die
Behauptung 1 nahtlos angeschlossen, indem man über die Meßstrecke nun ein
moduliertes Signal überträgt (die immer wieder erwähnte Mozart-Symphonie). Man
ist von der tatsächlich erfolgenden Übertragung so gefangen, daß man jetzt die
Frage nach der Übertragungsgeschwindigkeit gar nicht mehr aufwirft und
stillschweigend unterstellt, dies sei nun aufgrund der vorange-gangenen
Messungen ebenfalls wieder die Phasengeschwindigkeit, also eine
Überlichtgeschwindigkeit. Darin liegt der fundamentale Irrtum: Die Übertragung
des modulierten Musiksignales erfolgt nämlich nicht mit der Phasen-, sondern
mit der Gruppengeschwindigkeit. Diese ist im ungedämpften Fall kleiner
als die Lichtgeschwindigkeit. Wegen des in Bild 3 gezeigten Zusammenhanges
zwischen beiden Geschwindigkeiten ist die Signalübertragungsgeschwindigkeit
sogar umso kleiner, je größer vorher durch Wahl der Abmessungen der
Hohlleiteranordnung die Phasengeschwindigkeit gewählt wurde.
Hat man dagegen durch Wahl der Abmessungen a < ag
eine Gruppengeschwindigkeit größer als Lichtgeschwindigkeit eingestellt, so
gelingt eben nur Übertragung mit starker Dämpfung.
Es ist an den Vorführungen in den Medien besonders zu
kritisieren, daß diese Amplitudendämpfung nicht nur nicht erwähnt, sondern sogar durch schnelles Einschalten einer"
kompensierenden Verstärkung im geeigneten Moment kompensiert wird. Eine
entscheidende Komponente des ganzen Komplexes wird hierbei einfach unterdrückt.
Wie ist nun der Zusammenhang mit der speziellen
Relativitätstheorie zu sehen ? Diese Theorie zeigt, daß die
Lichtgeschwindigkeit die obere Grenzgeschwindigkeit für die Übertragung von
Masse, Energie und Information darstellt. Die Lichtgeschwindigkeit ist damit
Grenzgeschwindigkeit für die Gruppengeschwindigkeit bei Signalübertragung über
diejenigen Entfernungen, mit denen sich die Relativitätstheorie überhaupt
beschäftigt. Über die Phasengeschwindigkeit macht die Relativitätstheorie keine
Aussage. Damit kann aus allen hier diskutierten Experimenten keinerlei
Widerspruch zur Relativitätstheorie konstruiert werden.
Die in den gezeigten Experimenten gemessenen
Geschwindigkeiten lassen sich, wie gezeigt, auf dem Fundament der
Maxwell-Feldtheorie lückenlos berechnen. Das Heranziehen eines wie auch immer
für diese Zwecke umdefinierten Tunnel-Effektes zur Erläuterung ist abwegig.
Hinsichtlich praktischer Anwendungen wurde schon
vorgeschlagen, zur Rettung der Übertragung über längere Strecken mit
Überlichtgeschwindigkeit die unvermeidliche Dämpfung durch Einfügen von
Verstärkern in gewissen Abständen zu kompensieren. Der Vorschlag ist
theoretisch sinnlos und praxisfremd. Theoretisch sinnlos deswegen, weil jeder
Verstärker eine eigene Signal-Durchlaufzeit
hat und damit die Gesamt-geschwindigkeit wieder herabsetzt. Praxisfremd
ist der Vorschlag, weil jeder Verstärker dem ohnehin gedämpften Signal Rauschen
hinzufügt, welches eine Signalverwertung schließlich unmöglich macht.
Ein weiterer bekannt gewordener Vorschlag empfiehlt
die gedämpfte Übertragung mit Überlicht-geschwindigkeit dann wenigstens über
kurze Strecken, wo sich die Dämpfung wenig auswirkt, also beispielsweise zur
Realisierung von Mikrowellen-Baugruppen. Auch dies ist sinnlos, da nicht
ersichtlich ist, welchen Vorteil die geringfügige Verkürzung der Signallaufzeit
bei Überlicht-geschwindigkeit in solchen Fällen bieten soll. In anderen
Frequenzbereichen, beispiels-weise im Bereich der Lichtwellen, mögen derartige
Anwendungen realisierbar und für bestimmte Zwecke sinnvoll sein.
Sollte einmal eine Versuchsanordnung bekannt werden,
welche explizit die Gruppen-geschwindigkeit mißt, dabei einen Wert größer als
die Lichtgeschwindigkeit liefert und mit einem ungedämpften Wellenmode
arbeitet, so müßte die ganze Angelegenheit neu diskutiert werden.
Um die obigen Ausführungen allgemeinverständlich zu
halten, wurde nur der Effekt erster Ordnung betrachtet. Auf Effekte zweiter und höherer Ordnung, die
auch mit hereinspielen, wurde nicht eingegangen. So blieben außen vor die
Fragen der Wellenamplituden in den Teilstrecken, der Reflexion an den
Hohlleiterstoßstellen, die Wellenmodeumwandlungen, die Betrachtung der
Wellenwiderstände, die Auswirkung der Eigenverluste der Hohlleiter und anderes.
Auch auf die Verwendung einiger mikrowellenspezifischer Fachausdrücke wurde im
Interesse leichter Lesbarkeit verzichtet.